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Good Fact – Zebrastreifen
Seit dem 1.6.1964 haben Fußgänger auf dem Zebrastreifen Vorrang. Autofahrer müssen anhalten. Verhalten sie sich nicht korrekt, drohen ihnen ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro. Halten auf Zebrastreifen ist bis auf fünf Meter davor verboten.