Schutz von deutschem Know-how
Die Bundesregierung erweitert ihr Vetorecht bei Firmenübernahmen. Das Kabinett gab nach Angaben aus Teilnehmerkreisen grünes Licht für eine Regierungsverordnung.
Diese sieht vor, dass der Verkauf deutscher Unternehmen künftig untersagt werden kann, wenn dadurch wichtiges Know-how ins Ausland verloren ginge. Die Verordnung, die das Wirtschaftsministerium erarbeitet hat, muss nicht von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, sondern tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
In den neuen Regeln wird erstmals konkret eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Firmenübernahmen definiert. Dies ist etwa der Fall, wenn es um sogenannte kritische Infrastruktur geht. Dabei geht es um Software-Unternehmen, die Programme für den Betrieb von Stromnetzen, Kraftwerken oder die Wasserversorgung entwickeln. Das Gleiche gilt für Software von Banken oder Telekommunikationsnetzen, von Krankenhäusern, Flughäfen oder Bahnhöfen, heißt es in dem Bericht. Deren Betreiber sollen gegebenenfalls besser vor dem Einstieg von Investoren von außerhalb der EU geschützt werden.
Die Verordnung ist auch eine Reaktion auf die Übernahme des Roboter- und Anlagenbauers Kuka durch den chinesischen Haushaltsgeräte-Hersteller Midea im vergangenen Jahr. Im Dezember hatte ein Investor aus China den Kauf des Chipanlagenbauers Aixtron abgeblasen, nachdem die US-Regierung die Übernahme von Aixtrons US-Geschäft wegen Sicherheitsbedenken blockiert hatte.
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