Weniger Abzocke im Internet
Die Kartellwächter dürfen nach neuer Rechtssprechung Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benacheiligung von Verbrauchern gibt. Durch die Novelle des Wettbewerbsrechts bekommen die privaten Verbraucherschutzorganisationen Unterstützung von offizieller Seite: Auch das Bundeskartellamt hat nun ein Auge auf den Verbraucherschutz.
Mit den Änderungen zielt der Gesetzgeber vor allem auf den Online-Handel und die Abzocke im Internet. Denn gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können.
Das Kartellamt wird künftig die Verbraucherzentralen unterstützen und wird eine neue Abteilung für Verbraucherschutz einrichten. Die Behörde wirbt schon länger für mehr Rechte im Verbraucherschutz und verweist dabei auf entsprechende Regelungen, die bereits im europäischen Ausland und den USA greifen.
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