Weg frei für mehr WLAN in Cafés und Hotels

Mit der Abschaffung der Störerhaftung müssen WLAN-Betreiber nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden.
Die große Koalition hat sich auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt, die den Weg frei machen soll für mehr kabelloses Internet (WLAN) in Cafés und Hotels.
Vertreter von Union und SPD haben dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes diese Woche zugestimmt und sich auf eine Klarstellung verständigt.
In dem veränderten Gesetz sollen Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots künftig weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit werden. Bislang konnten sie beispielsweise von Musiklabels oder Filmstudios abgemahnt werden, wenn ein Gast das offene WLAN für einen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten missbraucht hatte. Allerdings können die Hotspot-Betreiber dazu gezwungen werden, bei wiederkehrenden Missbrauchsfällen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung des Rechtsbruchs zu unterbinden.
„Diese Nutzungssperren müssen aber verhältnismäßig sein“, erklärte die SPD-Fraktion. Sie seien als „Ultima-Ratio-Möglichkeit“ nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit bestehe, der Rechtsverletzung abzuhelfen. In dem Gesetzentwurf wurde auch geklärt, dass WLAN-Betreiber von einer Behörde nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.
Mit der rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung gibt es den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots.
Foto: dpa / Julian Stratenschulte
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